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Richtlinien zur Veröffentlichung
Liebe Sportfreunde,
prinzipiell besteht die Möglichkeit der Veröffentlichung eurer Beiträge in
den von mir über den BLTV bedienten Medien.
Das Thema Ausschreibungen hat eher offiziellen Charakter, da
einige Regeln beachtet werden müssen:
- Ausgeschrieben werden nur im Auftrag des BLTV oder durch einen dem
BLTV angeschlossenen Verein ausgerichtete Seminare. Private Veranstaltungen
werden nicht veröffentlicht.
-
Für TrC-/TL-Weiterbildungsstunden gilt grundsätzlich: Wenn diese in
der Ausschreibung angegeben werden, muss eine schriftliche Genehmigung der
Stunden vorliegen. Diese wird nur vorher von folgenden Personen auf Antrag
erteilt: Präsident, Ausbildungsleiter, Leiter Sachabteilung TrC (nicht abschließende Liste). Zur
Anerkennung reicht nicht die schriftliche Genehmigung, sondern
entsprechende Aufkleber müssen persönlich von einem der
Verantwortlichen - vor Ort oder vorab - unterschrieben werden. Alle durch
diese Vertreter des BLTV nicht genehmigten Stunden werden zu Lasten der
Kursteilnehmer abgelehnt. Leidtragende sind dabei nicht die Verursacher,
sondern die ahnungslosen Kursteilnehmer. Die Pflege der eigenen
Weiterbildung auf freiwilliger, selbständiger und sehr flexibler Basis im
BLTV wird den TrC/TL somit sicher nicht erleichtert. Von der Angabe
ungenehmigter Stunden in den Ausschreibungen bitte ich daher im Namen der
Verantwortlichen dringend abzusehen.
Zu beachten ist, dass keine Beiträge direkt an die Medien (Sporttaucher, Bayernsport) geschickt werden
dürfen, Ihr erhaltet sie unter Umständen zurückgewiesen und die Termine
verstreichen. Gebt also bitte alle Informationen baldmöglichst an mich, ich
leite alles entsprechend weiter.
Eure Sachabteilung Presse